Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Boltri Trivellato Ivan, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Boltri Trivellato Ivan finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 100 / vom 27.05.1998

    • Auflösung der Firma: 20.05.1998 (3643) Boltri Trivellato Ivan, in Wattwil, Warentransporte, Einzelfirma (SHAB Nr. 83 vom 01. 05. 1990, S. 1699). Der Geschäftsbetrieb hat infolge Wegzugs des Inhabers aufgehört. Die Firma wird im Sinne von Art. 68 Abs 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht.
  • SHAB: 109 / vom 11.06.1997

    • Konkurs/ Nachlassstundung: St. Gallen (10938) Grundstücksteigerung (Art. 116 ff SchKG und Art. 29 Abs. 1 VZG) Betreibungen Nrn. 96/689, 96/760, 96/1135 und 96/1401 Schuldner und Pfandeigentümer: Trivellato Ivan, wohnhaft gewesen via Umberto I-33, I-73040 Alliste, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes. Steigerungstag und Zeit: Montag, 18. August 1997, nachmittags 14 Uhr. Steigerungslokal: Hotel Schäfle, Wilerstrasse 6, 9630 Wattwil. Ende der Eingabefrist: 11. Juli 1997. Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses: vom 28. Juli 1997 bis 6. August 1997 im Büro des Betreibungsamtes, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil. Grundpfand: Grundstück Nr. 2645, Färch, Wohnhaus 2237 in der Gemeinde Wattwil, bestehend aus Einfamilienhaus, Hofraum, Garten und Strasse. Amtliche Verkehrswertschätzung vom 9. Juni 1991 Fr. 250 000.- Betreibungsamtliche Schätzung Fr. 200 000.- Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Pfandgläubigers im 1. und 2. Rang und der grundpfandversicherten Gläubiger. Besichtigung des Grundstückes: Montag, 18. August 1997, 10 bis 11 Uhr. Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Anrechnung am Zuschlagspreis, eine Anzahlung von Fr. 50 000.- in bar oder mit Check zu leisten. Es wird auf die einschlägigen Bestimmung der Verordnung des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (SR 281.42) verwiesen. Pfandgläubiger und Dienstbarkeitsberechtigte werden auf die Aufforderung zur Anmeldung ihrer Rechte aufmerksam gemacht. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (SR 211.412.41) und die dazugehörende Verordnung (SR 211.412.411) verwiesen. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden. 9630 Wattwil, 5. Juni 1997 Betreibungsamt Wattwil
  • SHAB: 76 / vom 23.04.1997

    • Konkurs/ Nachlassstundung: St. Gallen (7548) Mitteilung des Verwertungsbegehrens Betreibungen Nr. 96/689 und 96/1401 Wenn der Schuldner sich zu regelmässigen Abschlagszahlungen an das Betreibungsamt verpflichtet und die erste Zahlung geleistet hat, kann der Betreibungsbeamte die Verwertung hinausschieben. Der Aufschub fällt dahin, wenn die Abschlagszahlungen nicht pünktlich geleistet werden. Wird das Gesuch um Bewilligung von Teilzahlungen erst gestellt, wenn die Steigerung schon angekündigt oder andere Verwertungsmassnahmen getroffen worden sind, so kann ihm nur entsprochen werden, wenn alle durch deren Anordnung und Widerruf verursachten Kosten neben der Teilzahlung sofort bezahlt werden. Schuldner und Grundeigentümer: Trivellato Ivan, wohnhaft gewesen via Umberto I-33, I-73040 Alliste zur Zeit unbekannten Aufenthaltes. Gläubiger: Schweiz. Bankgesellschaft Zürich, NL 9620 Lichtensteig, Hauptgasse SBG NL ob. Bahnhofstrasse 36, 9500 Wil. Steigerungstag und Zeit: Montag, 18. August 1997, nachmittags 14 Uhr. Steigerungslokal: Hotel Schäfle, Wilerstrasse 6, 9630 Wattwil. Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Pfandgläubigers im 1. und 2. Rang zuzüglich Zinsen ab 31. Dezember 1994. Die Schätzung wird vom Betreibungsamt Wattwil vorgenommen. Bei Erledigung der Betreibung durch volle Zahlung, im Fall der Ausstellung einer Aufschubsbewilligung oder bei Rückzug des Verwertungsbegehrens unterbleibt die Steigerung. 9630 Wattwil, 15. April 1997 Betreibungsamt Wattwil
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