Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Walter Maag, Beratung für das Garagengewerbe, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Walter Maag, Beratung für das Garagengewerbe finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 82 / vom 30.04.2002

    • Auflösung der Firma: ZH Löschungen Walter Maag, Beratung für das Garagengewerbe, in Volketswil, Einzelfirma (SHAB Nr. 220 vom 13. 11. 1991, S. 4864). Über den Inhaber dieser Einzelfirma ist mit Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichts Uster vom 09.11.2000 der Konkurs eröffnet worden. Das Konkursverfahren ist aber mit Verfügung des gleichen Richters vom 18.03.2002 mangels Aktiven eingestellt worden. Der Geschäftsbetrieb hat aufgehört. Die Firma wird von Amtes wegen gelöscht. Tagebuch Nr. 10297 vom 24.04.2002 00448760
  • SHAB: 180 / vom 15.09.2000

    • Andere oder unbekannte Gründe: Zürich (16090) Schuldner und Pfandeigentümer: Maag Walter, geboren 1955, 8604 Kindhausen-Volketswil, und Maag-Schulthess Ursula, geboren 1958, beide von Huttwil TG, wohnhaft Hasenmatt 4, 8604 Kindhausen-Volketswil, Miteigentümer je zur Hälfte. Steigerungstag: Donnerstag, 14. Dezember 2000, 14 Uhr. Steigerungslokal: Gemeinschaftszentrum «In der Au», grosser Saal, In der Au 1, 8604 Volketswil. Eingabefrist bis 5. Oktober 2000. Auflegung der Steigerungsbedinungen und des Lastenverzeichnisses: 1. bis 10. November 2000 beim Betreibungsamt Volketswil, Zentralstrasse 20 a, 8604 Volketswil, während der Bürozeiten. Besichtigung: Mittwoch, 27. September 2000, und Donnerstag, 2. November 2000, Besammlung jeweils um 14 Uhr vor der Liegenschaft. Grundstück: In Volketswil, Kataster Nr. 5274, Grundregister Blatt 3379, Plan 62 1 Reiheneinfamilienhaus (Mittelhaus), Hasenmatt 4, Versicherungs-Nr. 1997, Schätzung der Gebäudeversicherung 1990: CHF 504 000.-, mit 316 m² Gebäudegrundfläche, Hofraum und Garten, Kindhausen. Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: CHF 725 000.-. Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers an 1. Pfandstelle. Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme, CHF 50 000.- in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Volketswil ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) zu bezahlen. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir machen die Interessenten auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 aufmerksam. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, bis zum 5. Oktober 2000 beim unterzeichneten Betreibungsamt anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. 8604 Volketswil, 15. September 2000 Betreibungsamt Volketswil
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