Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Kurt Wüthrich, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Kurt Wüthrich finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 104 / vom 30.05.2011

    • Auflösung der Firma: BE Löschungen Kurt Wüthrich, in Kirchlindach, CH-035.1.019.474-9, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 165 vom 17.07.1956, S. 1870). Die Firma wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht. Tagebuch Nr. 7546 vom 25.05.2011 06183966
  • SHAB: 75 / vom 15.04.2011

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 152 HRegV Bei dieser Rechtseinheit entsprechen die eingetragen Wohnorte beider Gesellschafter nicht mehr den Tatsachen. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, die Änderung innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder z belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls nimm das Handelsregisteramt die Eintragung gemäss Art. 941 OR von Amte wegen vor und spricht gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus.
  • SHAB: 40 / vom 25.02.2011

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 152 HRegV Bei dieser Rechtseinheit entsprechen die eingetragen Wohnorte beider Gesellschafter nicht mehr den Tatsachen. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, die Änderung innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder z belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls nimm das Handelsregisteramt die Eintragung gemäss Art. 941 OR von Amte wegen vor und spricht gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus.
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