Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Gebhard Wüst GmbH, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Gebhard Wüst GmbH finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 120 / vom 25.06.2009

    • Andere oder unbekannte Gründe: SG Mutationen Gebhard Wüst GmbH, in Altstätten, CH-320.4.040.940-4, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 126 vom 02.07.1996, S. 3934). Gemäss Erklärung der Geschäftsführung vom 11.06.2009 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Tagebuch Nr. 6587 vom 19.06.2009 05089484
  • SHAB: 126 / vom 02.07.1996

    • Gründung der Firma, Personen/Zeichnungsberechtigte, Übernahme/Fusion: 26. Juni 1996 (4381) Gebhard Wüst GmbH, in Altstätten, Trogenerstrasse 76, 9450 Altstätten, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 19. 6. 1996. Zweck: Betrieb eines Bau- und Gipsereigeschäftes. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen sowie Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen. Stammkapital: Fr. 20 000. Liberierung: Fr. 20 000. Qualifizierte Tatbestände: Sacheinlage/Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung das Geschäft der im Handelsregister nicht eingetragenen Einzelfirma «Gebhard Wüst-Breitler», in Altstätten, gemäss Übernahmebilanz per 31.12.1995 mit Aktiven von Fr. 92 080.50 und Passiven von Fr. 41 604.40 zum Preise von Fr. 50 476.10, wovon Fr. 20 000 auf das Stammkapital angerechnet und Fr. 30 476.10 als Forderung gutgeschrieben werden. Publikationsorgan: SHAB. Eingetragene Personen: Wüst, Gebhard, von Oberriet SG, in Altstätten, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von Fr. 15 000; Wüst-Breitler, Erika, von Oberriet SG, in Altstätten, Gesellschafterin, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einer Stammeinlage von Fr. 5000.
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