Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Balsana AG, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Balsana AG finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 178 / vom 15.09.2009

    • Auflösung der Firma: ZG Löschungen Balsana AG, in Zug, CH-170.3.020.213-3, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 251 vom 31.12.1997, S. 9370). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 HRegV von Amtes wegen gelöscht, nachdem kein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Tagebuch Nr. 15628 vom 09.09.2009 05246978
  • SHAB: 124 / vom 01.07.2009

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid
  • SHAB: 2 / vom 06.01.1998

    • Andere oder unbekannte Gründe: Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Balsana AG, Zug Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung vom 19. Dezember 1997 hat die Fusion mit der Studio Hüsler AG, Zug, rückwirkend auf den 1. Juli 1997 beschlossen. Aktiven und Passiven der Balsana AG, Zug, gemäss Fusionsbilanz per 30. Juni 1997, sind durch Universalsukzession im Sinne von Art. 748 OR an die Studio Hüsler AG, Zug, übergegangen. Die Balsana AG ist damit ohne Liquidation aufgelöst. Die Gläubiger der aufgelösten Balsana AG werden hiermit aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen von der dritten Bekanntmachung des Schuldenrufs im Schweizerischen Handelsamtsblatt an gerechnet, ihre Forderungen anzumelden. Die Anmeldung hat an Grüninger Hunziker Roth Rechtsanwälte, Herrn Gerhard Roth, Thunstrasse 73, 3016 Bern, zuhanden der Balsana AG zu erfolgen. (A 37³) 6300 Zug, 6. Januar 1998 Studio Hüsler AG
Anzeige
Anzeige