Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma KEBU Kesslau + Partner in Liquidation, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur KEBU Kesslau + Partner in Liquidation finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 218 / vom 11.11.2013

    • Namensänderung, Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: BE Mutationen KEBU Kesslau + Partner, in Bern, CH-035.2.018.195-9, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 151 vom 07.08.1998, S. 5457). Firma neu: KEBU Kesslau + Partner in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Kesslau, Helmut, von Konolfingen, in Bern, Gesellschafter und Liquidator, mit Einzelunterschrift (bisher: Gesellschafter mit Einzelunterschrift); Kesslau, Pascal, von Konolfingen, in Bern, Gesellschafter und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Gesellschafter mit Kollektivunterschrift zu zweien). Tagebuch Nr. 14763 vom 06.11.2013 01171759
  • SHAB: 194 / vom 05.10.2012

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
  • SHAB: 151 / vom 07.08.1998

    • Gründung der Firma, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte, SIC Codes: 24. Juli 1998 KEBU Kesslau + Partner, in Bern, Stapfenackerstrasse 35, 3018 Bern, Kollektivgesellschaft (Neueintragung). Beginn: 01. 07. 1998. Zweck: Dienstleistung, Beratung und Reparaturen für die graphische Industrie. Eingetragene Personen: Kesslau, Helmut, von Konolfingen, in Bern, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift; Kesslau, Pascal, von Konolfingen, in Bern, Gesellschafter, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
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