Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Erwin Baumann, Herren-Coiffeursalon, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Erwin Baumann, Herren-Coiffeursalon finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 0 / vom 24.02.2022

    • Auflösung der Firma: Löschung Erwin Baumann, Herren-Coiffeursalon, Erstfeld Erwin Baumann, Herren-Coiffeursalon, in Erstfeld, CHE-106.888.448, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 138 vom 19.07.2002, S.22, Publ. 568432). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Handelsregisteramt des Kantons Uri Tagebuch Nr. 127 vom 21.02.2022 HR03-1005413321
  • SHAB: 0 / vom 19.10.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
  • SHAB: 0 / vom 18.10.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
  • SHAB: 0 / vom 15.10.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
  • SHAB: 138 / vom 19.07.2002

    • Namensänderung, Firmensitz geändert, Änderung des Firmenzwecks, SIC Codes: UR Mutationen Erwin Baumann, Herren- und Damen- Coiffeursalon, in Erstfeld, Herren- und Damen-Coiffeursalon, Einzelfirma (SHAB Nr. 71 vom 10. 04. 2000, S. 2402). Firma neu: Erwin Baumann, Herren-Coiffeursalon. Domizil neu: Gotthardstrasse 137, 6472 Erstfeld. Zweck neu: Herren-Coiffeursalon. Tagebuch Nr. 283 vom 15.07.2002 00568432
  • SHAB: 71 / vom 10.04.2000

    • Firmensitz geändert: 30. März 2000 Erwin Baumann, Herren- und Damen-Coiffeursalon, in Erstfeld, Herren- und Damen-Coiffeursalon, Einzelfirma (SHAB Nr. 59 vom 12. 03. 1970, S. 552). Domizil neu: Gotthardstrasse 74, 6472 Erstfeld (behördliche Umadressierung).
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