Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Waldvogel PC-Support, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Waldvogel PC-Support finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 216 / vom 06.11.2015

    • Firmensitz geändert: ZH Mutationen Waldvogel PC-Support, in Glattfelden, CHE-109.923.029, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 99 vom 26.05.2009, S. 33, Publ. 5035240). Domizil neu: c/o Andreas Waldvogel, Dörflistrasse 38, 8192 Zweidlen. Tagebuch Nr. 38530 vom 03.11.2015 02467507
  • SHAB: 193 / vom 06.10.2015

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
  • SHAB: 171 / vom 04.09.2015

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
  • SHAB: 127 / vom 06.07.2015

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
  • SHAB: 99 / vom 26.05.2009

    • Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte: ZH Mutationen Waldvogel PC-Support, in Neerach, CH-020.1.041.320-8, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 179 vom 17.09.2002, S. 17, Publ. 644052). Sitz neu: Glattfelden. Domizil neu: Neu Letten 7 , 8192 Zweidlen. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Waldvogel, Andreas, von Neerach und Stetten SH, in Glattfelden, Inhaber, mit Einzelunterschrift (bisher:in Neerach). Tagebuch Nr. 18416 vom 19.05.2009 05035240
  • SHAB: 179 / vom 17.09.2002

    • Gründung der Firma, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte, SIC Codes: ZH Neueintragungen Waldvogel PC-Support, in Neerach, Sallenstrasse 4, 8173 Neerach, Einzelfirma (Neueintragung). Zweck: Informatikdienstleistungen und Unterhaltungselektronik sowie Handel mit Hard- und Software für die elektronische Datenverarbeitung. Eingetragene Personen: Waldvogel, Andreas, von Neerach und Stetten SH, in Neerach, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 22470 vom 11.09.2002 00644052
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