Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Powerjump Steinmann, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Powerjump Steinmann finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 74 / vom 18.04.2017

    • Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte: GL Mutationen Powerjump Steinmann, bisher in Reichenburg, CHE-113.016.212, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 135 vom 14.07.2006, S. 14, Publ. 3465406). Sitz neu: Glarus Nord. Domizil neu: Landstrasse 106, 8865 Bilten. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Steinmann, Stefan, von Niederurnen, in Reichenburg. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Steinmann, Tobias, von Glarus Nord, in Fribourg, Inhaber, mit Einzelunterschrift (bisher: von Niederurnen, in Reichenburg). Tagebuch Nr. 255 vom 11.04.2017 03470981
  • SHAB: 230 / vom 25.11.2016

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)
  • SHAB: 230 / vom 25.11.2016

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
  • SHAB: 135 / vom 14.07.2006

    • Gründung der Firma, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte, SIC Codes: SZ Neueintragungen Powerjump Steinmann, in Reichenburg, CH-130.1.011.486-3, Schwantenweg 3, 8864 Reichenburg, Einzelfirma (Neueintragung). Zweck: Kauf, Verkauf, Handel mit, Import und Export von Waren aller Art und Erwerb, Verwaltung und Lizenzierung von Marken aller Art. Eingetragene Personen: Steinmann, Tobias, von Niederurnen, in Reichenburg, Inhaber, mit Einzelunterschrift; Steinmann, Stefan, von Niederurnen, in Reichenburg, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 2350 vom 10.07.2006 03465406
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