Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Boutique Flair Irene Mäder, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Boutique Flair Irene Mäder finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 0 / vom 13.05.2019

    • Auflösung der Firma: Löschung Boutique Flair Irene Mäder, Oftringen Boutique Flair Irene Mäder, in Oftringen, CHE-113.838.674, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 192 vom 04.10.2007, S.1, Publ. 4139622). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die ihm zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Handelsregisteramt des Kantons Aargau Tagebuch Nr. 5108 vom 08.05.2019 HR03-1004628639
  • SHAB: 0 / vom 19.02.2019

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)
  • SHAB: 0 / vom 19.02.2019

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
  • SHAB: 192 / vom 04.10.2007

    • Gründung der Firma, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte, SIC Codes: AG Neueintragungen Boutique Flair Irene Mäder, in Oftringen, CH-400.1.028.488-7, Perry Center, Bernstrasse 1, 4665 Oftringen, Einzelfirma (Neueintragung). Zweck: Führen einer Geschenkboutique mit diversen Artikeln wie Glas, Taschen, Kerzen usw.. Eingetragene Personen: Mäder, Irene, von Mühleberg, in Oftringen, Inhaberin, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 8796 vom 28.09.2007 04139622
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