Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Bukhari Cars, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Bukhari Cars finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 130 / vom 09.07.2013

    • Firmensitz geändert, Auflösung der Firma: SO Löschungen Bukhari Cars, in Solothurn, CH-241.1.008.438-8, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 28 vom 11.02.2013, S. 0, Publ. 7057616). Domizil neu: Das Einzelunternehmen hat sein Domizil eingebüsst. Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist. Tagebuch Nr. 2684 vom 04.07.2013 00965329
  • SHAB: 35 / vom 20.02.2013

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)
  • SHAB: 28 / vom 11.02.2013

    • Personen/Zeichnungsberechtigte: SO Mutationen Bukhari Cars, in Solothurn, CH-241.1.008.438-8, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 132 vom 13.07.2009, S. 23, Publ. 5132160). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Bukhari, Rita, von Niederhelfenschwil, in Biel/Bienne, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 589 vom 06.02.2013 07057616
  • SHAB: 132 / vom 13.07.2009

    • Gründung der Firma, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte: SO Neueintragungen Bukhari Cars, in Solothurn, CH-241.1.008.438-8, Bielstrasse 79, 4500 Solothurn, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Autohandel mit kleineren Instandstellungsarbeiten. Eingetragene Personen: Bukhari, Syed Masem, pakistanischer Staatsangehöriger, in Biel/Bienne, Inhaber, mit Einzelunterschrift; Bukhari, Rita, von Niederhelfenschwil, in Biel/Bienne, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 3578 vom 07.07.2009 05132160
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