Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma weissercom GmbH in Liquidation, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur weissercom GmbH in Liquidation finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 0 / vom 15.02.2022

    • Auflösung der Firma: Löschung weissercom GmbH in Liquidation, Zürich weissercom GmbH in Liquidation, in Zürich, CHE-115.395.676, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 28 vom 09.02.2017, S.0, Publ. 3336939). Die Gesellschaft wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Handelsregisteramt des Kantons Zürich Tagebuch Nr. 6671 vom 10.02.2022 HR03-1005405612
  • SHAB: 0 / vom 01.10.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • SHAB: 0 / vom 30.09.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • SHAB: 0 / vom 29.09.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • SHAB: 0 / vom 25.08.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gem. Art. 154 Abs. 2 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten weisen Mängel in der gesetzlich vorgeschriebenen Organisation auf. Das oberste Leitung oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäs Art. 154 HRegV aufgeford innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation den rechtmässi Zustand wiederherzustellen und die entsprechende Eintragung anzum . Wird der rechtmässige Zustand innert Frist nicht wiederhergeste so stellt das Handelsregisteramt dem Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde den Antrag, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen (Art. 941a OR).
  • SHAB: 28 / vom 09.02.2017

    • Namensänderung, Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: ZH Mutationen weissercom GmbH, in Zürich, CHE-115.395.676, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 98 vom 25.05.2010, S. 31, Publ. 5644244). Firma neu: weissercom GmbH in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Weisser-Gugger, Therese, von Basel, in Aarau, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung und Liquidatorin, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00 (bisher: Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung mit Einzelunterschrift); Weisser, Frédéric, von Basel, in Aarau, Gesellschafter und Geschäftsführer und Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00 (bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift). Tagebuch Nr. 5073 vom 06.02.2017 03336939
  • SHAB: 215 / vom 04.11.2016

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
  • SHAB: 98 / vom 25.05.2010

    • Firmensitz geändert: ZH Mutationen weissercom GmbH, in Zürich, CH-020.4.041.870-1, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 25 vom 05.02.2010, S. 26, Publ. 5479398). Domizil neu: Wehntalerstrasse 104, 8057 Zürich. Tagebuch Nr. 18736 vom 18.05.2010 05644244
  • SHAB: 25 / vom 05.02.2010

    • Gründung der Firma, Statuten, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte, Kapital: ZH Neueintragungen weissercom GmbH, in Zürich, CH-020.4.041.870-1, Schaffhauserstrasse 286, 8057 Zürich, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 23.12.2009, 26.01.2010. Zweck: Zweck der Gesellschaft ist die Beratung für Kommunikation, Marketing, Medien und Werbung, Networkmarketing, Webdesign, das Erteilen von Musik- und Bewegungsunterricht, die Organisation von kulturellen Veranstaltungen und Kursen, die Produktion von Tonträgern aller Art, der Handel, die Miete und die Produktion von Lehrmaterial sowie die Erwachsenenbildung. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Liegenschaften erwerben, vermieten, belasten und veräussern. Sie kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Stammkapital: CHF 20000.00. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die im Anteilbuch eingetragenen Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Gemäss Erklärung vom 23.12.2009 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Weisser-Gugger, Therese, von Basel, in Aarau, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00; Weisser, Frédéric, von Basel, in Aarau, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00. Tagebuch Nr. 4715 vom 01.02.2010 05479398
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