Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Café C Radim & Co in Liquidation, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Café C Radim & Co in Liquidation finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 230 / vom 26.11.2015

    • Namensänderung, Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: AR Mutationen Café C Radim & Co, in Herisau, CHE-282.323.953, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 113 vom 14.06.2011, Publ. 6201940). Firma neu: Café C Radim & Co in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Radim, Francine, von Hölstein, in St. Gallen, Gesellschafterin und Liquidatorin, mit Einzelunterschrift (bisher: Gesellschafterin); Radim, Mustapha, von Hölstein, in St. Gallen, Gesellschafter und Liquidator, mit Einzelunterschrift (bisher: Gesellschafter); Schroeder, Georges, von Hölstein, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter und Liquidator, mit Einzelunterschrift (bisher: in Herisau, Gesellschafter). Tagebuch Nr. 1745 vom 23.11.2015 02503681
  • SHAB: 142 / vom 27.07.2015

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)
  • SHAB: 142 / vom 27.07.2015

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 152 HRegV Bei dieser Rechtseinheit entsprechen die eingetragen Wohnorte beider Gesellschafter nicht mehr den Tatsachen. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, die Änderung innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder z belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls nimm das Handelsregisteramt die Eintragung gemäss Art. 941 OR von Amte wegen vor und spricht gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus.
  • SHAB: 113 / vom 14.06.2011

    • Gründung der Firma, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte: AR Neueintragungen Café C Radim & Co, in Herisau, CH-300.2.017.041-5, Gossauerstrasse 17a, 9100 Herisau, Kollektivgesellschaft (Neueintragung). Beginn: 10.05.2011. Zweck: Restaurationsbetrieb und Partyservice. Eingetragene Personen: Radim, Francine, von Hölstein, in St. Gallen, Gesellschafterin, mit Einzelunterschrift; Radim, Mustapha, von Hölstein, in St. Gallen, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift; Schroeder, Georges, von Hölstein, in Herisau, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 791 vom 08.06.2011 06201940
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