Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma VEREIN CANTINE DI GANDRIA in Liquidation, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur VEREIN CANTINE DI GANDRIA in Liquidation finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 198 / vom 12.10.2016

    • Auflösung der Firma: ZH Löschungen VEREIN CANTINE DI GANDRIA in Liquidation, in Zürich, CHE-252.088.842, Verein (SHAB Nr. 61 vom 30.03.2016, Publ. 2747891). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Tagebuch Nr. 36194 vom 07.10.2016 03103497
  • SHAB: 149 / vom 04.08.2016

    • Andere oder unbekannte Gründe: Rechnungsruf nach Art. 155, Abs. 2 HRegV Diese Rechtseinheit verfügt offenbar über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Gehen fristgerecht keine Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).
  • SHAB: 107 / vom 06.06.2016

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderungen gem. Art. 155 Abs. 1 HRegV Aufgrund der dem Handelsregisteramt des Kantons Bern vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das Handelsregisteramt des Kantons Bern fordert die zur Anmeldung verpflichteten Personen auf, innert 30 Tagen die Löschung anzumelden oder mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Sofern die zur Anmeldung verpflichteten Personen oder die Gesellschaft auf diese Aufforderung nicht reagieren, wird vermutet, dass die Rechtseinhe keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Akt mehr hat.
  • SHAB: 61 / vom 30.03.2016

    • Namensänderung, Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: ZH Mutationen VEREIN CANTINE DI GANDRIA, in Zürich, CHE-252.088.842, Verein (SHAB Nr. 134 vom 12.07.2012, Publ. 6764938). Name neu: VEREIN CANTINE DI GANDRIA in Liquidation. Domizil neu: Der Verein hat sein Domizil eingebüsst. Der Verein wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihm zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Motalla, Ivo Dino, von Biasca, in Morcote, Präsident des Vorstandes und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: in Zürich, Präsident des Vorstandes mit Kollektivunterschrift zu zweien); Kaiser, Astrid, von Allschwil, in Allschwil, Vizepräsidentin des Vorstandes und Aktuarin und Kassierin und Liquidatorin, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Vizepräsidentin des Vorstandes, Aktuarin und Kassierin mit Kollektivunterschrift zu zweien). Tagebuch Nr. 11016 vom 23.03.2016 02747891
  • SHAB: 240 / vom 10.12.2015

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
  • SHAB: 134 / vom 12.07.2012

    • Gründung der Firma, Statuten, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte: ZH Neueintragungen VEREIN CANTINE DI GANDRIA, in Zürich, CH-020.6.001.655-6, c/o Ivo Dino Motalla, Lindenhofstrasse 15, 8001 Zürich, Verein (Neueintragung). Statutendatum: 30.04.2012, 05.07.2012. Zweck: Der Verein bezweckt die Unterstützung und Förderung von Tessiner Kulturprojekten nach seinen Möglichkeiten. Der Verein bietet auch traditionelle Koch- und Distilleriekurse an, setzt sich für den Erhalt und Förderung von Tessiner Fauna und Flora ein und engagiert sich zudem für heimatlose Tessiner Tiere. Mittel: Mitgliederbeiträge, Einnahmen aus der Vereinstätigkeit, Erträgnisse des Vermögens, Beiträge der öffentlichen Hand. Eingetragene Personen: Motalla, Ivo Dino, von Biasca, in Zürich, Präsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Kaiser, Astrid, von Allschwil, in Allschwil, Vizepräsidentin des Vorstandes und Aktuarin und Kassierin, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 22762 vom 09.07.2012 06764938
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