Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma FirUm Syla, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur FirUm Syla finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 0 / vom 07.12.2020

    • Auflösung der Firma: Löschung FirUm Syla, Muri (AG) FirUm Syla, in Muri (AG), CHE-234.639.394, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 189 vom 30.09.2015, Publ. 2400009). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die ihm zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Handelsregisteramt des Kantons Aargau Tagebuch Nr. 13211 vom 02.12.2020 HR03-1005040986
  • SHAB: 0 / vom 18.08.2020

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)
  • SHAB: 0 / vom 18.08.2020

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
  • SHAB: 189 / vom 30.09.2015

    • Gründung der Firma, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte: AG Neueintragungen FirUm Syla, in Muri (AG), CHE-234.639.394, Klosterfeldstrasse 17, 5630 Muri AG, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Ausführen von Armierungen, Fassadenisolationen und Fenstermontagearbeiten. Eingetragene Personen: Syla, Emrush, kosovarischer Staatsangehöriger, in Muri (AG), Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 9210 vom 25.09.2015 02400009
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