Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Frenetic Sport Kuhn & Co. in Liquidation, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Frenetic Sport Kuhn & Co. in Liquidation finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 0 / vom 11.10.2019

    • Namensänderung, Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: Mutation Frenetic Sport Kuhn & Co., Lindau, neu Frenetic Sport Kuhn & Co. in Liquidation Frenetic Sport Kuhn & Co., in Lindau, CHE-264.733.709, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 210 vom 29.10.2015, S.0, Publ. 2451661). Firma neu: Frenetic Sport Kuhn & Co. in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft hat sich infolge Todes des Gesellschafters Adrian Kuhn aufgelöst. Eintragung von Amtes wegen. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Kuhn, Adrian, von Lindau, in Lindau, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Keller, Philippe, von Winterthur, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter, Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: in Elgg, Gesellschafter, mit Kollektivunterschrift zu zweien). Handelsregisteramt des Kantons Zürich Tagebuch Nr. 39109 vom 08.10.2019 HR02-1004735417
  • SHAB: 0 / vom 21.05.2019

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 152 Abs. 3 HRegV Bei dieser Rechtseinheit sind die zur Anmeldung verpflichteten Personen dieser Pflicht nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls wird die Eintragung vom Handelsregisteramt gemäss Art. 152 HRegV von Amtes wegen vorgenommen. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus.
  • SHAB: 0 / vom 21.05.2019

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
  • SHAB: 0 / vom 20.05.2019

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
  • SHAB: 210 / vom 29.10.2015

    • Gründung der Firma, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte: ZH Neueintragungen Frenetic Sport Kuhn & Co., in Lindau, CHE-264.733.709, Kreuzstrasse 7, 8312 Winterberg ZH, Kollektivgesellschaft (Neueintragung). Beginn: 08.10.2015. Zweck: Import, Export, Handel mit und Verkauf von Sportartikeln und Bekleidung sowie Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen. Eingetragene Personen: Kuhn, Adrian, von Lindau, in Lindau, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift; Keller, Philippe, von Winterthur, in Elgg, Gesellschafter, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 37323 vom 26.10.2015 02451661
Anzeige
Anzeige