Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma ARRABONA MEDICAL INGOLF MAX WECHLER, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur ARRABONA MEDICAL INGOLF MAX WECHLER finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 107 / vom 06.06.2018

    • Auflösung der Firma: ZH Löschungen ARRABONA MEDICAL INGOLF MAX WECHLER, in Zürich, CHE-147.833.781, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 225 vom 20.11.2017, Publ. 3878249). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Tagebuch Nr. 19467 vom 1.6.2018 04271467
  • SHAB: 252 / vom 29.12.2017

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorga wird hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässig Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizil wieder herzustellen und in 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim z ständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rec einheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelö erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltung organs als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunt unternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spri das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss. Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die lösung widerrufen.
  • SHAB: 237 / vom 06.12.2017

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorga wird hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässig Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizil wieder herzustellen und in 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim z ständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rec einheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelö erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltung organs als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunt unternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spri das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss. Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die lösung widerrufen.
  • SHAB: 225 / vom 20.11.2017

    • Firmensitz geändert: ZH Mutationen ARRABONA MEDICAL INGOLF MAX WECHLER, in Zürich, CHE-147.833.781, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 11 vom 17.01.2017, Publ. 3286731). Domizil neu: Das Einzelunternehmen hat das Domizil eingebüsst. Tagebuch Nr. 39761 vom 15.11.2017 03878249
  • SHAB: 11 / vom 17.01.2017

    • Gründung der Firma, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte: ZH Neueintragungen ARRABONA MEDICAL INGOLF MAX WECHLER, in Zürich, CHE-147.833.781, c/o DOM Zurich GmbH, Max-Högger-Strasse 6, 8048 Zürich, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Vertrieb von Medizintechnischen Instrumenten. Import und Export. Implantations-Instrumente. Eingetragene Personen: Wechler, Ingolf Max, deutscher Staatsangehöriger, in Prien (DE), Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 1718 vom 12.01.2017 03286731
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