Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Railway Travel GmbH in Liquidation, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Railway Travel GmbH in Liquidation finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 0 / vom 03.09.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • SHAB: 0 / vom 02.09.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • SHAB: 0 / vom 01.09.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • SHAB: 0 / vom 21.07.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 156 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäfts- tätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, de zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung die Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erf blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründ Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinhe schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angele heit dem Gericht zum Entscheid.
  • SHAB: 0 / vom 23.06.2021

    • Namensänderung, Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: Mutation Railway Travel GmbH, Zürich, neu Railway Travel GmbH in Liquidation Railway Travel GmbH, in Zürich, CHE-302.778.980, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 23 vom 02.02.2017, S.0, Publ. 3322013). Firma neu: Railway Travel GmbH in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b aHRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Berger, Tomas, tschechischer Staatsangehöriger, in S-chanf, Gesellschafter und Geschäftsführer, Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit 15 Stammanteilen zu je CHF 1000.00 (bisher: in Scuol, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift). Handelsregisteramt des Kantons Zürich Tagebuch Nr. 27792 vom 18.06.2021 HR02-1005225553
  • SHAB: 0 / vom 05.01.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
  • SHAB: 23 / vom 02.02.2017

    • Gründung der Firma, Statuten, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte, Kapital: ZH Neueintragungen Railway Travel GmbH, in Zürich, CHE-302.778.980, Bahnhofstrasse 10/Börsenstrasse 18, 8001 Zürich, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 23.01.2017. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt das Führen von Reisebüros und die Veranstaltung von Reisen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen und kann zudem Grundstücke erwerben, verwalten oder weiter veräussern. Die Gesellschaft kann Finanz- und Handelsgeschäfte tätigen, Finanzierungen gewähren, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im ln- und Ausland beteiligen. Stammkapital: CHF 20000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung vom 23.01.2017 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Berger, Tomas, tschechischer Staatsangehöriger, in Scuol, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 15 Stammanteilen zu je CHF 1000.00; Haas, Ema, tschechische Staatsangehörige, in Scuol, Gesellschafterin, ohne Zeichnungsberechtigung, mit 5 Stammanteilen zu je CHF 1000.00. Tagebuch Nr. 4032 vom 30.01.2017 03322013
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