Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma HFV Bautechnik GmbH, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur HFV Bautechnik GmbH finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 0 / vom 07.05.2021

    • Auflösung der Firma: Löschung HFV Bautechnik GmbH, Wetzikon (ZH) HFV Bautechnik GmbH, in Wetzikon (ZH), CHE-151.891.617, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 60 vom 26.03.2020, Publ. 1004860163). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Handelsregisteramt des Kantons Zürich Tagebuch Nr. 19119 vom 04.05.2021 HR03-1005172725
  • SHAB: 0 / vom 17.02.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Rechnungsruf nach Art. 155, Abs. 2 HRegV Diese Rechtseinheit verfügt offenbar über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Gehen fristgerecht keine Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).
  • SHAB: 0 / vom 16.02.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Rechnungsruf nach Art. 155, Abs. 2 HRegV Diese Rechtseinheit verfügt offenbar über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Gehen fristgerecht keine Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).
  • SHAB: 0 / vom 15.02.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Rechnungsruf nach Art. 155, Abs. 2 HRegV Diese Rechtseinheit verfügt offenbar über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Gehen fristgerecht keine Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).
  • SHAB: 0 / vom 28.01.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV Diese Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaf innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragun geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).
  • SHAB: 0 / vom 15.12.2020

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.
  • SHAB: 0 / vom 08.12.2020

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderungen gem. Art. 155 Abs. 1 HRegV Aufgrund der dem Handelsregisteramt des Kantons Bern vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das Handelsregisteramt des Kantons Bern fordert die zur Anmeldung verpflichteten Personen auf, innert 30 Tagen die Löschung anzumelden oder mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Sofern die zur Anmeldung verpflichteten Personen oder die Gesellschaft auf diese Aufforderung nicht reagieren, wird vermutet, dass die Rechtseinhe keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Akt mehr hat.
  • SHAB: 0 / vom 07.01.2020

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderungen gem. Art. 155 Abs. 1 HRegV Aufgrund der dem Handelsregisteramt des Kantons Bern vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das Handelsregisteramt des Kantons Bern fordert die zur Anmeldung verpflichteten Personen auf, innert 30 Tagen die Löschung anzumelden oder mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Sofern die zur Anmeldung verpflichteten Personen oder die Gesellschaft auf diese Aufforderung nicht reagieren, wird vermutet, dass die Rechtseinhe keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Akt mehr hat.
  • SHAB: 0 / vom 28.10.2019

    • Personen/Zeichnungsberechtigte: Mutation HFV Bautechnik GmbH, Wetzikon (ZH) HFV Bautechnik GmbH, in Wetzikon (ZH), CHE-151.891.617, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 78 vom 24.04.2018, Publ. 4189589). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Isufi, Flamur, kosovarischer Staatsangehöriger, in Wetzikon (ZH), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 6 Stammanteilen zu je CHF 1000.00 (bisher: in Rüti (ZH)). Handelsregisteramt des Kantons Zürich Tagebuch Nr. 41122 vom 23.10.2019 HR02-1004745768
  • SHAB: 78 / vom 24.04.2018

    • Gründung der Firma, Statuten, Änderung des Firmenzwecks, Personen/Zeichnungsberechtigte, Kapital: ZH Neueintragungen HFV Bautechnik GmbH, in Wetzikon (ZH), CHE-151.891.617, Mühlestrasse 27, 8623 Wetzikon ZH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 22.03.2018. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt den Handel und die Montage von Fenstern, Türen sowie anderen Bauprodukten oder Einrichtungsteilen von Gebäuden. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im ln- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Stammkapital: CHF 20000.00. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Gemäss Erklärung vom 22.03.2018 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Isufi, Flamur, kosovarischer Staatsangehöriger, in Rüti (ZH), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 6 Stammanteilen zu je CHF 1000.00; Isufi, Valon, kosovarischer Staatsangehöriger, in Rüti (ZH), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit 6 Stammanteilen zu je CHF 1000.00; Osmani, Harbin, von Rüti (ZH), in Rüti (ZH), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit 8 Stammanteilen zu je CHF 1000.00. Tagebuch Nr. 14413 vom 19.04.2018 04189589
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