Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Kurt Fritzsche, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Kurt Fritzsche finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 38 / vom 23.02.2007

    • Konkurs/ Nachlassstundung: ZH Einstellung des Konkursverfahrens 1. Schuldner/in: Fritzsche Kurt Ernst, Erbschaft, von Tartar GR, geboren 14.02.1940, gestorben 03.12.2006, gew. Bergstr. 24, 8618 Oetwil am See 2. Konkurseröffnung: 31.01.2007 3. Konkurseinstellung: 14.02.2007 4. Frist gem. Art. 230 Abs2 SchKG: 05.03.2007 5. Kostenvorschuss: CHF 4000.00 Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. 6. Bemerkungen: Jeder Pfandgläubiger kann innert der gleichen Frist beim Konkursamt schriftlich die Verwertung seines/r Pfandes/Pfänder verlangen, sofern er sich zur Uebernahme des nicht gedeckten Teils der Liquidationskosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss leistet. Konkursamt Männedorf 8708 Männedorf (03787612)
  • SHAB: 30 / vom 12.02.1999

    • Andere oder unbekannte Gründe: Zürich (2807) Das Konkursverfahren über Fritzsche Kurt, geb. 14. Februar 1940, von Tartar GR, Bergstrasse 24, 8618 Oetwil am See, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Meilen vom 29. Januar 1999 als geschlossen erklärt worden. 8708 Männedorf, 2. Februar 1999 Konkursamt Männedorf
  • SHAB: 196 / vom 09.10.1998

    • Andere oder unbekannte Gründe: Zürich (18787) Kollokationsplan und Inventar Im Konkurs über Fritzsche Kurt, geboren 14. Februar 1940, von Tartar GR, Bergstrasse 24, 8618 Oetwil am See, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubiger beim Konkursamt Männedorf zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 9. Oktober 1998 beim Einzelrichter im beschleunigten Verfahren des Bezirksgerichtes Meilen rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a. beim Bezirksgericht Meilen, 8706 Meilen als Aufsichtsbehörde; Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b. beim Konkursamt Männedorf: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. 8708 Männedorf, 30. September 1998 Konkursamt Männedorf Bahnhofstrasse 20, Postfach 627, Männedorf
  • SHAB: 156 / vom 14.08.1998

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Zürich (15166) Gemeinschuldner: Fritzsche Kurt, 14. Februar 1940, Kaufmann, Bürgerort: Tartar GR, Bergstrasse 24, 8618 Oetwil am See, früher in Kreuzlingen TG wohnhaft gewesen. Datum der Konkurseröffnung: 16. Juni 1998. Summarisches Verfahren, Art. 231 SchKG. Eingabefrist bis 14. September 1998. Die Gläubiger des Gemeinschuldners und alle Personen, die auf in Händen des Gemeinschuldners befindliche Vermögensstücke Anspruch machen, werden aufgefordert, binnen der Eingabefrist ihre Forderungen oder Ansprüche, unter Einlegung der Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge usw.), in Original oder amtlich beglaubigter Abschrift, dem Konkursamt einzureichen. Desgleichen haben die Schuldner des Gemeinschuldners sich binnen der Eingabefrist als solche anzumelden, bei Straffolge im Unterlassungsfalle. Wer Sachen des Gemeinschuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzt, hat sie, ohne Nachteil für sein Vorzugsrecht, binnen der Eingabefrist dem Konkursamt zur Verfügung zu stellen, bei Straffolge im Unterlassungsfalle und im Falle ungerechtfertigter Unterlassung bei Verlust des Vorzugsrechtes. 8708 Männedorf, 6. August 1998 Konkursamt Männedorf Postfach 627, Männedorf Sachbearbeiter: M. Würth
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