Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Boutique Sentimenti, Gigliola Pioli-Crastan, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Boutique Sentimenti, Gigliola Pioli-Crastan finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 20 / vom 30.01.2013

    • Auflösung der Firma: GR Löschungen Boutique Sentimenti, Gigliola Pioli-Crastan, in St. Moritz, CH-350.1.000.748-1, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 134 vom 13.07.1990, S. 2809). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Tagebuch Nr. 326 vom 25.01.2013 07040728
  • SHAB: 218 / vom 08.11.2012

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)
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