Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Cablecom (Zentralschweiz) AG, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Cablecom (Zentralschweiz) AG finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 66 / vom 07.04.2003

    • Auflösung der Firma: LU Löschungen Cablecom (Zentralschweiz) AG, in Luzern, Projektierung, Erstellung und Betrieb von Grossgemeinschaftsanlagen mit Verteilnetzen, insbesondere für Radio und Fernsehen, auf dem Gebiet der Zentralschweiz, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 200 vom 13. 10. 2000, S. 7011). Die Zustimmungen der Steuerverwaltungen liegen vor. Die Firma ist erloschen. Tagebuch Nr. 1654 vom 01.04.2003 00938286
  • SHAB: 200 / vom 13.10.2000

    • Andere oder unbekannte Gründe: 09.10.2000 (4311) Cablecom (Zentralschweiz) AG, in Luzern, Projektierung, Erstellung und Betrieb von Grossgemeinschaftsanlagen mit Verteilnetzen, insbesondere für Radio und Fernsehen, auf dem Gebiet der Zentralschweiz, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 187 vom 26. 09. 2000, S. 6572). Sämtliche Gläubiger sind befriedigt oder sichergestellt. (Sobald die Zustimmungen der Steuerverwaltungen vorliegen, wird die Firma gelöscht.).
  • SHAB: 187 / vom 26.09.2000

    • Andere oder unbekannte Gründe: 20.09.2000 (4037) Cablecom (Zentralschweiz) AG, in Luzern, Projektierung, Erstellung und Betrieb von Grossgemeinschaftsanlagen mit Verteilnetzen, insbesondere für Radio und Fernsehen, auf dem Gebiet der Zentralschweiz, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 74 vom 13. 04. 2000, S. 2498). Zweigniederlassung: (Zweigniederlassung aufgehoben) (gestrichen: Littau).
  • SHAB: 97 / vom 18.05.2000

    • Andere oder unbekannte Gründe: Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Cablecom (Zentralschweiz) AG, Luzern Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung der Cablecom (Zentralschweiz) AG hat am 30. März 2000 rückwirkend per 31. Dezember 1999 die Auflösung der Gesellschaft infolge Fusion mit der Cablecom (Ostschweiz) AG mit Sitz in Winterthur gemäss Art. 748 OR beschlossen. Aktiven und Passiven der Gesellschaft gehen durch Universalsukzession auf die Cablecom (Ostschweiz) AG über. Die Gläubiger der Cablecom (Zentralschweiz) AG, die dem Schuldnerwechsel nicht zustimmen, werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche innert 30 Tagen nach der dritten Veröffentlichung dieses Schuldenrufes bei Rechtsanwalt Gaudenz F. Domenig, Prager Dreifuss Rechtsanwälte, Mühlebachstrasse 6, 8008 Zürich, anzumelden. (A 1984³) 8008 Zürich, 18. Mai 2000 Der Verwaltungsrat der Cablecom (Ostschweiz) AG
  • SHAB: 74 / vom 13.04.2000

    • Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: 07.04.2000 (1485) Cablecom (Zentralschweiz) AG, in Luzern, Projektierung, Erstellung und Betrieb von Grossgemeinschaftsanlagen mit Verteilnetzen, insbesondere für Radio und Fernsehen, auf dem Gebiet der Zentralschweiz, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 128 vom 06. 07. 1999, S. 4565). Gemäss Fusionsvertrag vom 30.03.2000 und Bilanz per 31.12.1999 übernimmt die Cablecom (Ostschweiz) AG, in Winterthur, die Cablecom (Zentralschweiz) AG, in Luzern, mit sämtlichen Aktiven und dem gesamten Fremdkapital nach Massgabe von Art. 748 OR. Die Gesellschaft ist infolgedessen aufgelöst. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Nater, Dr. Hans, von Netstal, in Zollikon, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Dietiker, Ulrich, von Thalheim AG, in Rupperswil, Präsident und Delegierter, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Domenig, Gaudenz F., von Tamins, in Maur, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Moll, Andreas, von Basel und Starrkirch-Wil, in Zürich, Sekretär (Nichtmitglied), mit Kollektivunterschrift zu zweien.
  • SHAB: 128 / vom 06.07.1999

    • Übernahme/Fusion: 23. Juni 1999 Cablecom (Zentralschweiz) AG, in Luzern, Grossgemeinschaftsanlagen mit Verteilnetzen usw. (SHAB Nr. 90 vom 11. 05. 1999, S. 3117). Gemäss Fusionsvertrag vom 9. Juni 1999 und Bilanz per 31. Dezember 1998 übernimmt die «Cablecom (Zentralschweiz) AG», in Luzern, nach Massgabe von Art. 748 OR die «P. + S. Bieri, Electric AG», in Ebikon, mit sämtlichen Aktiven von Fr. 958 203.94 und dem gesamten Fremdkapital von Fr. 128 177.92 zum Nettoübernahmepreis von Fr. 830 026.02. Da die «Cablecom (Zentralschweiz) AG» bereits Eigentümerin sämtlicher Aktien der übernommenen Gesellschaft ist, erlöschen diese Aktien und es findet keine Kapitalerhöhung statt. Gemäss Fusionsvertrag vom 9. Juni 1999 und Bilanz per 31. Dezember 1998 übernimmt die «Cablecom (Zentralschweiz) AG», in Luzern, nach Massgabe von Art. 748 OR die «Gafera Catv AG», in Ebikon, mit sämtlichen Aktiven von Fr. 263 513.05 und dem gesamten Fremdkapital von Fr. 21 229.40 zum Nettoübernahmepreis von Fr. 242 283.65. Da die «Cablecom (Zentralschweiz) AG» bereits Eigentümerin sämtlicher Aktien der übernommenen Gesellschaft ist, erlöschen diese Aktien und es findet keine Kapitalerhöhung statt.
  • SHAB: 90 / vom 11.05.1999

    • Personen/Zeichnungsberechtigte: 29. April 1999 Cablecom (Zentralschweiz) AG, in Luzern, Grossgemeinschaftsanlagen mit Verteilnetzen usw. (SHAB Nr. 196 vom 9. 10. 1998, S. 6942). Leo Fischer und Josef Küng sind aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden; ihre Unterschriften sind erloschen. Neuer einziger Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift ist Dr. Hans Nater, von Netstal, in Zollikon.
  • SHAB: 196 / vom 09.10.1998

    • Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte: 29. September 1998 Cablecom (Zentralschweiz) AG, in Luzern, Grossgemeinschaftsanlagen mit Verteilnetzen usw. (SHAB Nr. 119 vom 24. 06. 1998, S. 4309). Die Unterschrift des Zeichnungsberechtigten Franz Lorenc ist erloschen. Max Jetzer, Zeichnungsberechtigter, ist nun Bürger von Rothenburg und Böbikon. Vormerknahme von der Errichtung einer Zweigniederlassung in Littau.
  • SHAB: 119 / vom 24.06.1998

    • Personen/Zeichnungsberechtigte, Übernahme/Fusion: 12. Juni 1998 Cablecom (Zentralschweiz) AG, in Luzern, Grossgemeinschaftsanlagen mit Verteilnetzen usw. (SHAB Nr. 66 vom 3. 04. 1996, S. 1913). Gemäss Fusionsvertrag vom 25. Mai 1998 und Bilanzen per 1. Januar 1998 übernimmt die Gesellschaft nach Massgabe von Art. 748 OR die «Expert Cäsar Kälin AG, audio, telecom, video», in Einsiedeln, und die «Gemeinschaftsantenne Altdorf AG», in Altdorf UR, mit sämtlichen Aktiven und dem gesamten Fremdkapital. Danach betragen bei der «Expert Cäsar Kälin AG, audio, telecom, video» die Aktiven Fr. 2 706 718.55 und das Fremdkapital Fr. 2 148 278.25 und bei der «Gemeinschaftsantenne Altdorf AG» die Aktiven von Fr. 1 933 564.98 und das Fremdkapital von Fr. 1 132 116.50. Somit ergibt sich ein gesamter Nettoübernahmepreis von Fr. 1 359 888.78. Da die Aktionäre der Gesellschaften identisch sind, erlöschen die Aktien der übernommenen Gesellschaften und das Aktienkapital der übernehmenden Gesellschaft bleibt unverändert. Ernst Huber ist aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden; seine Unterschrift ist erloschen.
  • SHAB: 66 / vom 03.04.1996

    • Andere oder unbekannte Gründe: 26. März 1996 Cablecom (Zentralschweiz) AG, in Luzern, Grossgemeinschaftsanlagen mit Verteilnetzen usw. (SHAB Nr. 7 vom 11. 1. 1996, S. 192). Statutenänderung vom 18. März 1996. Die bisherigen 2210 Inhaberaktien zu Fr. 1000 wurden in 2210 Namenaktien zu Fr. 1000 umgewandelt. Anschliessend wurde das Aktienkapital von Fr. 2 210 000 durch Ausgabe von 2300 Namenaktien zu Fr. 1000 um Fr. 2 300 000 auf neu Fr. 4 510 000 erhöht. Hierauf wurde das PS-Kapital von Fr. 2 300 000 auf Null herabgesetzt durch Abschreiben des Nennwertes der 2300 Inhaber-PS zu Fr. 1000 auf Fr. Null. Das voll liberierte Aktienkapital beträgt neu Fr. 4 510 000, eingeteilt in 4510 Namenaktien zu Fr. 1000. Die Namenaktien sind vinkuliert. Mitteilungen erfolgen nur noch durch Brief. Weitere Änderungen berühren keine publikationspflichtigen Tatsachen. Die Arthur Andersen AG, in Zürich, ist als Revisionsstelle ausgeschieden. Neue Revisionsstelle: Revisuisse Price Waterhouse AG, in Luzern.
  • SHAB: 7 / vom 11.01.1996

    • Personen/Zeichnungsberechtigte, Übernahme/Fusion: 28. Dezember 1995 Cablecom (Zentralschweiz) AG, in Luzern, Grossgemeinschaftsanlagen mit Verteilnetzen usw. (SHAB Nr. 200 vom 16. 10. 1995, S. 5681). Statutenänderung vom 18. Dezember 1995. Die Gesellschaft hat die Fusionsverträge genehmigt, welche am 18. Dezember 1995 mit der «Telefusion AG (Telefusion SA)», in Luzern, und der «Kasag Kabelfernsehen Sarneraatal AG», in Sarnen, abgeschlossen wurden. Infolgedessen übernimmt die «Cablecom (Zentralschweiz) AG», in Luzern, sämtliche Aktiven und sämtliche Passiven der «Telefusion AG (Telefusion SA)» und der «Kasag Kabelfernsehen Sarneraatal AG» nach Massgabe von Art. 748 OR und aufgrund der Bilanzen vom 30. September 1995. Danach betragen bei der «Telefusion AG (Telefusion SA)» die Aktiven Fr. 9 720 413.24 und die Passiven Fr. 7 866 337.76 und bei der «Kasag Kabelfernsehen Sarneraatal AG» die Aktiven Fr. 4 204 728.68 und die Passiven Fr. 3 834 094.15. Somit ergibt sich ein Gesamtaktivenüberschuss von Fr. 2 224 710.01. Als Gegenleistung erhält die Alleinaktionärin der «Telefusion AG (Telefusion SA)» und der «Kasag Kabelfernsehen Sarneraatal AG» 1360 Inhaberaktien zu Fr. 1000 der «Cablecom (Zentralschweiz) AG», nämlich je eine Inhaberaktie zu Fr. 1000 der «Cablecom (Zentralschweiz) AG» für zwei Namenaktien zu Fr. 500 der «Telefusion AG (Telefusion SA)» und für eine Namenaktie zu Fr. 1000 der «Kasag Kabelfernsehen Sarneraatal AG». Fr. 874 710.01 wurden den Reserven der Gesellschaft gutgeschrieben. Das Aktienkapital von Fr. 850 000 wurde durch Ausgabe von 1360 Inhaberaktien zu Fr. 1000 um Fr. 1 360 000 auf Fr. 2 210 000 erhöht. Das voll liberierte Aktienkapital beträgt nun Fr. 2 210 000, eingeteilt in 2210 Inhaberaktien zu Fr. 1000. Die Unterschriften der Zeichnungsberechtigten Robert Kamer und Reinhard Zeindler sowie die Prokura von Bruno Steiger sind erloschen. Kollektivunterschrift zu zweien wurde erteilt an Erwin Keiser, von und in Hergiswil NW, und an Franz Lorenc, von Malters, in Emmenbrücke, Gemeinde Emmen.
  • SHAB: 200 / vom 16.10.1995

    • Namensänderung, Personen/Zeichnungsberechtigte: 6. Oktober 1995 Helvesat (Luzern) AG, in Luzern, Televisionsgemeinschaftsantennen usw. (SHAB Nr. 124 vom 29. 6. 1995, S. 3633). Statutenänderung vom 5. Oktober 1995. Die Firma lautet nun: Cablecom (Zentralschweiz) AG. Neuer Zweck: Projektierung, Erstellung und Betrieb von Grossgemeinschaftsanlagen mit Verteilnetzen, insbesondere für Radio und Fernsehen, auf dem Gebiet der Zentralschweiz; Beteiligungen; Erwerb, Belehnung und Veräusserung von Liegenschaften. Leo Fischer, bisher einziger Verwaltungsrat, ist nun Präsident. Er zeichnet neu kollektiv zu zweien; demnach wurde seine Unterschrift geändert. Neue Mitglieder mit Kollektivunterschrift zu zweien sind Ernst Huber, von Schöfflisdorf, in Buochs und Josef Küng, von Wolhusen, in Sarnen. Neuer Sekretär des Verwaltungsrats (ausserhalb des VR) ist Dr. Heinz Klarer, von Zürich, Kilchberg ZH und Andwil TG, in Kilchberg ZH; er zeichnet kollektiv zu zweien.
  • SHAB: 124 / vom 29.06.1995

    • Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte: 20. Juni 1995 Helvesat (Luzern) AG, in Luzern, Televisionsgemeinschaftsantennen usw. (SHAB Nr. 124 vom 30. 6. 1993, S. 3391). Lic. iur. Franz Josef Fischer und Reinhard Zeindler sind aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden; die Unterschrift des Erstgenannten ist erloschen, der Zweitgenannte zeichnet kollektiv zu zweien. Neuer einziger Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift ist Leo Fischer, von Stetten AG, in Luzern. Neue Adresse: Habsburgerstrasse 22, bei Fischer Holding AG, 6003 Luzern.
Anzeige
Anzeige