Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Mario Del Puppo, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Mario Del Puppo finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 40 / vom 25.02.2005

    • Andere oder unbekannte Gründe: LU Verschiedenes 1. Schuldner/in: Del Puppo Mario, Staatsbürgerschaft: EMP, Obergütschrain 7, 6003 Luzern 2. Bemerkungen: Einberufung Gläubigerversammlung / Aktenauflage Gläubigerversammlung: Montag, 04. April 2005, 14.00 Uhr, Restaurant Au Premier, Bahnhof Luzern, 6003 Luzern Aktenauflage: Die Akten liegen vom 15. März bis 03. April 2005 beim Sachwalter, HP. Stamm + Co., Seidenhofstrasse 14, 6003 Luzern, zur Einsicht auf (Voranmeldung unter Tel. 041/227 72 37). Nachlassvertrag: Der Nachlassschuldner wird seinen Gläubigern einen Nachlassvertrag mit Dividendenvergleich (Prozentvergleich) vorschlagen. HP. Stamm & Co., Sachwalterbüro 6003 Luzern (02717274)
  • SHAB: 5 / vom 07.01.2005

    • Konkurs/ Nachlassstundung: LU Nachlassstundung 1. Schuldner/in: Del Puppo Mario, Staatsbürgerschaft: EMP, Obergütschrain 7, 6003 Luzern 2. Dauer der Nachlassstundung: 4 Monate 3. Eingabefrist für Forderungen: 29.01.2005 4. Sachwalter: HP. Stamm + Co. Sachwalterbüro, Seidenhofstrasse 14, 6002 Luzern 5. Bemerkungen: Datum der Stundungsbewilligung: 22. Dezember 2004 durch den Amtsgerichtspräsidenten III, Amtsgericht Luzern-Stadt Aktenauflage: 20 Tage vor der Gläubigerversammlung auf dem Büro des Sachwalters. Die Publikation betreffend Ort und Datum der Gläubigerversammlung erfolgt später. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen, berechnet auf den 22. Dezember 2004, allfällige Zinsforderungen separat aufgerechnet, unter Angabe allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte und unter Beilage der Beweismittel innerhalb der Eingabefrist beim Sachwalter schriftlich anzumelden. Gläubiger, welche ihre Forderung nicht oder verspätet anmelden, sind bei der Verhandlung über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Alle Personen, welche auf Vermögensstücke Anspruch erheben, die sich beim Schuldner befinden, werden ebenfalls aufgefordert, diesen während der Eingabefrist dem Sachwalter mitzuteilen. Die entsprechenden Beweismittel sind beizulegen. Im Sinne von Artikel 294 Absatz 4 SchKG kann jeder Gläubiger den Entscheid in Sachen Ernennung des Sachwalters innert 10 Tagen seit öffentlicher Bekanntmachung an das Obergericht des Kantons Luzern weiterziehen. HP. Stamm & Co., Sachwalterbüro 6002 Luzern (02624056)
  • SHAB: 116 / vom 19.06.2002

    • Auflösung der Firma: LU Löschungen Mario Del Puppo, in Luzern, Sanitäre Anlagen, Einzelfirma (SHAB Nr. 19 vom 28. 01. 1999, S. 625). Die Firma ist nach beendigtem Konkursverfahren von Amtes wegen erloschen. Tagebuch Nr. 2764 vom 13.06.2002 00517102
  • SHAB: 113 / vom 14.06.2002

    • Andere oder unbekannte Gründe: LU Schluss des Konkursverfahrens 1. Schuldner/in: Del Puppo Mario, Staatsbürgerschaft: Italien, geboren 18.11.1929, Zürichstrasse 9, 6000 Luzern 2. Datum des Schlusses: 06.06.2002 3. Bemerkungen: Inhaber der im HR eingetragenen Einzelfirma Mario del Puppo, Sanitäre Anlagen, Haustechnik-Elemente, Luzern. Konkursamt: Konkursamt Luzern-Stadt 6000 Luzern (00510170)
  • SHAB: 27 / vom 08.02.2002

    • Andere oder unbekannte Gründe: LU Verschiedenes 1. Schuldner/in: Del Puppo Mario, Staatsbürgerschaft: Italien, geboren 18.11.1929, Seeburgstrasse 26, 6006 Luzern 2. Bemerkungen: Inhaber der im HR eingetragenen Einzelfirma Mario Del Puppo, Sanitäre Anlagen, Haustechnik-Elemente, Seeburgstrasse 26, Luzern. Aufruf an die Gläubiger nach Massgabe von Art. 256 Abs. 3 SchKG Im Konkurs über Del Puppo Mario, liegt der Konkursverwaltung die verbindliche Offerte eines Interessenten vor, folgendes Grundstück für den Betrag von total CHF 60000.- käuflich zu erwerben: 4/52 ME-Anteil lit. g an Grundstück Nr. 5042, GB Littau, Stockwerkeigentum, 284/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1389, mit Sonderrecht an Autoeinstellhalle im Kellergeschoss lt. Plan A im Gewerbe- und Lagergebäude Assek.-Nr. 974. Die Gläubiger und auch sonstige Interessenten werden hiermit aufgerufen, dem unterzeichneten Konkursamt innert 10 Tagen verbindlich höhere Angebote zum käuflichen Erwerb dieses Grundstückes einzureichen. Innert der nämlichen Frist kann nach telefonischer Voranmeldung (041 410 31 22) Einsicht in die Pläne und sonstigen Unterlagen zum betreffenden Grundstück genommen werden. Konkursamt: Konkursamt Luzern-Stadt 6000 Luzern (00333698)
  • SHAB: 103 / vom 26.05.2000

    • Andere oder unbekannte Gründe: Luzern (9662) Neuauflage Kollokationsplan Im Konkurs über Del Puppo Mario, geboren 18. November 1929, italienischer Staatsangehöriger, Zürichstrasse 9, Luzern, Inhaber der im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma Mario Del Puppo, Sanitäre Anlagen, Haustechnik-Elemente, Seeburgstrasse 26, 6006 Luzern, mit Geschäftsräumlichkeiten an der Grossmatte-Ost 6, 6014 Littau, liegt der zufolge Anerkennung von weiteren Forderungen in der 1. und 3. Konkursklasse abgeänderte Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern beim unterzeichneten Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des abgeänderten Kollokationsplanes sind beim Amtsgericht Luzern-Stadt innert 20 Tagen von der Bekanntmachung an anhängig zu machen, widrigenfalls der abgeänderte Kollokationsplan als anerkannt betrachtet wird. 6000 Luzern 5, 22. Mai 2000 Konkursamt Luzern-Stadt
  • SHAB: 226 / vom 19.11.1999

    • Andere oder unbekannte Gründe: Luzern (20962) Aufruf an die Gläubiger nach Massgabe von Art. 256 Abs. 3 SchKG Im Konkurs über Del Puppo Mario, geb. 18. November 1929, italienischer Staatsangehöriger, Zürichstrasse 9, Luzern, Inhaber der im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma Mario Del Puppo, Sanitäre Anlagen, Haustechnik-Elemente, Seeburgstrasse 26, 6006 Luzern, mit Geschäftsräumlichkeiten an der Grossmatte-Ost 6, 6014 Littau, hat ein Interessent der Konkursverwaltung verbindlich offeriert, das gesamte Warenlager und die Einrichtungsgegenstände in den Geschäftsräumlichkeiten an der Grossmatte-Ost 6, Littau (inkl. Lieferwagen Fiat Fiorino) für den Betrag von CHF 30 000.- (inkl. MWST) käuflich zu erwerben. In diesem Angebot eingeschlossen ist die Verpflichtung, die Firmenlokalitäten an der Grossmatte-Ost 6, Littau, zu räumen und die Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Den Gläubigern und auch sonstigen Interessenten wird hiermit gemäss Art. 256 Abs. 3 SchKG Gelegenheit geboten, dem unterzeichneten Konkursamt bis zum 1. Dezember 1999 schriftlich (eingeschrieben) höhere Angebote für die käufliche Übernahme der erwähnten Massagüter zu unterbreiten. Allfällige Angebote müssen mindestens CHF 1000.- höher sein als das obgenannte und mit einem Finanzierungsausweis versehen sein. Ausserdem haben die Offerenten sich zu verpflichten, im Falle einer käuflichen Übernahme die Firmenlokalitäten zu räumen und die Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Die betreffenden Inventarunterlagen können beim Konkursamt Luzern-Stadt eingesehen werden. Eine Besichtigung der Firmenlokalitäten ist nach telefonischer Absprache (Tel. 041 410 31 22) möglich. 6000 Luzern 5, 15. November 1999 Konkursamt Luzern-Stadt
  • SHAB: 186 / vom 24.09.1999

    • Andere oder unbekannte Gründe: Luzern (17365) Kollokationsplan, Lastenverzeichnis und Inventar Im Konkurs über Del Puppo Mario, geboren 18. November 1929, ital. Staatsangehöriger, Zürichstrasse 9, Luzern,Inhaber der im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma Mario Del Puppo, Sanitäre Anlagen, Haustechnik-Elemente, Seeburgstrasse 26, 6006 Luzern, mit Geschäftsräumlichkeiten an der Grossmatte-Ost 6, 6014 Littau, liegen der Kollokationsplan, das Inventar und das Lastenverzeichnis betreffend 4/52 ME-Anteil lit. g an Grundstück Nr. 5042, GB Littau Stockwerkeigentum, 284/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1389, mit Sonderrecht an Autoeinstellhalle im Kellergeschoss lt. Plan A im Gewerbe- und Lagergebäude Assek.-Nr. 974 Miteigentümer zu 1/2 den beteiligten Gläubigern beim unterzeichneten Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes und des Lastenverzeichnisses sind beim Amtsgericht Luzern-Stadt innert 20 Tagen, Beschwerden gegen das Inventar beim Amtsgerichtspräsidenten III Luzern-Stadt innert 10 Tagen von der Bekanntmachung an anhängig zu machen, widrigenfalls der Kollokationsplan, das Lastenverzeichnis und das Inventar als anerkannt betrachtet werden. 6000 Luzern 5, 20. September 1999 Konkursamt Luzern-Stadt
  • SHAB: 35 / vom 19.02.1999

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Luzern (3469) Schuldner: Del Puppo Mario, geboren 18. November 1929, ital. Staatsangehöriger, Oberseeburg 50, Luzern, ab 26. Januar 1999: Hofstrasse 6, Luzern, Inhaber der im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma Mario Del Puppo, Sanitäre Anlagen, Haustechnik-Elemente, Seeburgstrasse 26, 6006 Luzern, mit Geschäftsräumlichkeiten an der Grossmatte-Ost 6, 6014 Littau. Eigentümer folgender Grundstücke: Miteigentümer zu 1/2 an 4/52 ME-Anteil lit. g an Grundstück Nr. 5042, GB Littau, Stockwerkeigentum, 284/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1389, mit Sonderrecht an Autoeinstellhalle im Kellergeschoss laut Plan A im Gewerbe- und Lagergebäude Assek.-Nr. 974. Als Mitglied einer Einfachen Gesellschaft Gesamteigentümer des Grundstücks Nr. 1406 GB Littau, Matthof, Plan Nr. 52, nicht überbautes Land. Als Mitglied einer Einfachen Gesellschaft Gesamteigentümer des Grundstücks Nr. 5043, GB Littau, Matthof, Stockwerkeigentum, 420/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 1389 mit Sonderrecht an Halle und WC im Erdgeschoss Ost laut Plan B im Gewerbe- und Lagergebäude Assek.-Nr. 974. Konkurseröffnung: 2. Dezember 1998 gemäss Art. 171 SchKG. Eingabefrist bis 23. März 1999. Der Konkurs wird im summarischen Verfahren durchgeführt, sofern nicht ein Gläubiger vor der Verteilung des Erlöses das ordentliche Verfahren verlangt und hiefür einen hinreichenden Kostenvorschuss leistet. 6000 Luzern 5, 15. Februar 1999 Konkursamt Luzern-Stadt
  • SHAB: 19 / vom 28.01.1999

    • Andere oder unbekannte Gründe: 18. Januar 1999 Mario Del Puppo, in Luzern (SHAB Nr. 137 vom 19. 07. 1993, S. 3750). Der Amtsgerichtspräsident III von Luzern-Stadt hat mit Entscheid vom 2. Dezember 1998 über den Inhaber den Konkurs eröffnet.
  • SHAB: 253 / vom 30.12.1998

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Luzern (24130) Vorläufige Konkurspublikation Der Amtsgerichtspräsident III von Luzern-Stadt hat mit Entscheid vom 2. Dezember 1998 über Del Puppo Mario, geb. 18. November 1929, italienischer Staatsangehöriger, Kaufmann, wohnhaft Oberseeburg 50, Luzern, Inhaber der im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma Mario Del Puppo, Sanitäre Anlagen, Haustechnik-Elemente, Seeburgstrasse 26, Luzern, mit Geschäftsräumlichkeiten an Grossmatte-Ost 6, Littau, gemäss Art. 171 SchKG, den Konkurs eröffnet. Die Publikation betreffend Art des Verfahrens, Eingabefrist usw. erfolgt später. 6000 Luzern 5, 21. Dezember 1998 Konkursamt Luzern-Stadt
  • SHAB: 221 / vom 13.11.1998

    • Andere oder unbekannte Gründe: Luzern (21457) Ablauf der Nachlass-Stundung Schuldner: del Puppo Mario sen., Postfach 2624, 6002 Luzern. Gemäss Entscheid des Amtsgerichtspräsidenten III von Luzern-Stadt vom 5. November 1998 ist die dem Schuldner mit Entscheid vom 6. Mai 1998 gewährte Nachlass-Stundung bis 6. November 1998 dahingefallen. 6000 Luzern 5, 9. November 1998 Amtsgerichtspräsident III Luzern-Stadt: K. Weingand
  • SHAB: 102 / vom 29.05.1998

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Luzern (10146) Schuldner: Del Puppo Mario sen., c/o Mario Del Puppo jun., Oberseeburgstrasse 50, 6006 Luzern. Datum der Stundungsbewilligung: 6. Mai 1998 durch den Amtsgerichtspräsidenten III von Luzern-Stadt. Dauer der Stundung: sechs Monate, vom 6. Mai 1998 bis 6. November 1998. Sachwalterin: Visura Treuhand-Gesellschaft, Landenbergstrasse 34, Postfach, 6002 Luzern. Eingabefrist: 20 Tage ab Publikation im SHAB. Aktenauflage: 20 Tage vor der Gläubigerversammlung auf dem Büro der Sachwalterin. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen, berechnet auf den 20. Februar 1998, allfällige Zinsforderungen separat aufgerechnet, unter Angabe allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte und unter Beilage der Beweismittel innerhalb der Eingabefrist bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden. Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind bei der Verhandlung über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Alle Personen, welche auf Vermögensstücke Ansprüche erheben, die sich bei der Schuldnerin befinden, werden ebenfalls aufgefordert, diese während der Eingabefrist der Sachwalterin mitzuteilen. Die entsprechenden Beweismittel sind beizulegen. Der Nachlass-Schuldner schlägt seinen Gläubigern einen Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung vor. Die Gläubigerversammlung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Die diesbezügliche Publikation erfolgt mindestens einen Monat vor der Versammlung. Der Entscheid betreffend Ernennung der Sachwalterin kann von den Gläubigern und vom Schuldner an die obere Nachlassbehörde binnen zehn Tagen weitergezogen werden (Art. 294 Abs. 4 SchKG). 6002 Luzern, 26. Mai 1998 Die gerichtlich bestelle Sachwalterin: Visura Treuhand-Gesellschaft Landenbergstrasse 34, Postfach, Luzern
  • SHAB: 45 / vom 06.03.1998

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Luzern (4403) Provisorische Nachlassstundung Schuldner: del Puppo Mario, c/o Mario del Puppo jun., Oberseeburgstrasse 60, 6006 Luzern. Datum der prov. Stundungsbewilligung durch den Präsidenten III des Amtsgerichtes Luzern Stadt: 20. Februar 1998. Dauer der prov. Stundung: (bis und mit) 20. April 1998. Gerichtlich bestellte Sachwalterin: Visura Treuhand-Gesellschaft Landenbergstrasse 34, Postfach, 6002 Luzern. 6002 Luzern, 2. März 1998 Die Sachwalterin: Visura Treuhand-Gesellschaft
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