Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Urs Lauper-Walz in Nachlassliquidation, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Urs Lauper-Walz in Nachlassliquidation finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 119 / vom 21.06.2000

    • Auflösung der Firma: 15.06.2000 (2606) Urs Lauper-Walz in Nachlassliquidation, in Luzern, Betrieb des Hotels Schwanen, Einzelfirma (SHAB Nr. 159 vom 21. 08. 1997, S. 6069). Die Firma wird nach durchgeführtem Nachlassliquidationsverfahren gelöscht.
  • SHAB: 40 / vom 27.02.1998

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Luzern (3906) Im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung des Restaurant Schwanen, Urs Lauper in Nachlassliquidation, Luzern, liegt die definitive Verteilungsliste mit Schlussrechnung den beteiligten Gläubigern im Büro der Liquidatorin während 10 Tagen, vom 2. bis 11. März 1998, zur Einsicht auf (telefonische Voranmeldung erwünscht: 041 210 44 30). Allfällige Beschwerden sind innert der Auflagefrist bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. 6002 Luzern, 23. Februar 1998 Die gerichtlich bestellte Liquidatorin: Neustadt Sachwalter und Treuhand AG Winkelriedstrasse 23, Luzern
  • SHAB: 200 / vom 17.10.1997

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Luzern (19560) Im Nachlassverfahren des Lauper Urs, Restaurant Schwanen, Schwanenplatz 4, Luzern, liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern bei der Liquidatorin zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen seit Bekanntmachung der Auflage im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim zuständigen Gericht einzureichen. Erfolgen keine Anfechtungen, so gilt der Kollokationsplan als anerkannt. 6002 Luzern, 17. Oktober 1997 Die gerichtlich bestellte Liquidatorin: Neustadt Sachwalter + Treuhand AG Winkelriedstrasse 23, Luzern
  • SHAB: 159 / vom 21.08.1997

    • Namensänderung, Firmensitz geändert, Revisionsstelle, Auflösung der Firma: 31. Juli 1997 Urs Lauper-Walz, in Luzern, Hotel (SHAB Nr. 281 vom 3. 12. 1981, S. 3811). Mit Entscheid vom 12. Juni 1997 hat der Amtsgerichtspräsident III von Luzern-Stadt den Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung bestätigt, welchen der Inhaber mit seinen Gläubigern abgeschlossen hat. Liquidatorin ist die «Neustadt Sachwalter + Treuhand AG», in Luzern. Infolgedessen ist die Unterschrift des Inhabers erloschen. Die Firma wird geändert in Urs Lauper-Walz in Nachlassliquidation. Liquidationsadresse: Winkelriedstrasse 23, bei Neustadt Sachwalter + Treuhand AG, 6002 Luzern.
  • SHAB: 141 / vom 25.07.1997

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Luzern (14050) Der Amtsgerichtspräsident von Luzern-Stadt hat mit Entscheid vom 12. Juni 1997 den Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung von Lauper-Walz Urs, Restaurant Schwanen, Schwanenplatz 4, 6004 Luzern, bestätigt. Als Liquidationsorgane wurden bestellt: Liquidatorin: Neustadt Sachwalter + Treuhand AG, Winkelriedstrasse 23, 6003 Luzern. Gläubigerausschuss: Herr Felix Aregger, c/o KATAG, Arsenalstrasse 40, Kriens Herr Gerhard Stutz, Vertreter der Rentenanstalt, Zürich Herr Peter Wespi, c/o Wespi + Co., Molkerei-Produkte, Luzern Der Entscheid ist rechtskräftig. Die dem Nachlassschuldner bewilligte Stundung ist mit der Veröffentlichung dieses Entscheids im Schweizerischen Handelsamtsblatt beendigt. 6002 Luzern, 18. Juli 1997 Die Liquidatorin: Neustadt Sachwalter + Treuhand AG Winkelriedstrasse 23, Luzern
  • SHAB: 96 / vom 23.05.1997

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Luzern (9764) Schuldner: Lauper-Walz Urs, Restaurant Schwanen, Schwanenplatz 4, 6004 Luzern. Zeit und Ort der Verhandlung: Dienstag, 3. Juni 1997, 8.15 Uhr, Amtsgericht Luzern-Stadt, Parterre, Saal I, Grabenstrasse 2, Luzern. Einwendungen gegen den Nachlassvertrag sind an der Verhandlung anzubringen. 6000 Luzern 5, 20. Mai 1997 Amtsgerichtspräsident III Luzern-Stadt: lic. iur. F. Bucher
  • SHAB: 15 / vom 24.01.1997

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Luzern (1580) Schuldner: Lauper-Walz Urs,Restaurant Schwanen, Schwanenplatz 4, 6004 Luzern. Datum der Stundungsbewilligung: 14. Januar 1997 durch den Amtsgerichtspräsidenten III Luzern-Stadt. Dauer der Stundung: vier Monate, bis und mit 14. Mai 1997. Sachwalterin: Neustadt Sachwalter + Treuhand AG, Winkelriedstrasse 23, Postfach 3940, 6002 Luzern. Eingabefrist: 20 Tage, bis und mit 17. Februar 1997. Gläubigerversammlung: Dienstag, 8. April 1997, 9.30 Uhr, Restaurant Schwanen, 2. Stock, Schwanenplatz 4, Luzern. Aktenauflage: zehn Tage vor der Gläubigerversammlung auf dem Büro der Sachwalterin. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderung, berechnet auf den 14. Januar 1997, innerhalb der Eingabefrist bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden. Pfand- und Vorzugsrechte sollen in der Eingabe bezeichnet werden. Gläubiger, welche ihre Forderung nicht oder verspätet anmelden, sind bei der Verhandlung über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Alle Personen, die auf Vermögensstücke Anspruch erheben, die sich beim Schuldner befinden, werden ebenfalls aufgefordert, diese während der Eingabefrist der Sachwalterin mitzuteilen. Die Beweismittel sind beizulegen. Es wird ein Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung vorgeschlagen. An der Gläubigerversammlung sind somit Organe zu wählen. 6002 Luzern, 20. Januar 1997 Die gerichtlich bestellte Sachwalterin: Neustadt Sachwalter + Treuhand AG
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