Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Herbert Brenkusch, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Herbert Brenkusch finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 221 / vom 12.11.2004

    • Konkurs/ Nachlassstundung: ZH Schluss des Konkursverfahrens 1. Schuldner/in: Brenkusch Herbert, Erbschaft, Staatsbürgerschaft: Österreich, geboren 12.06.1940, gestorben 03.01.2004, whft. gew. Pflegeheim Kreuzstift, 8718 Schänis 2. Datum des Schlusses: 04.11.2004 3. Bemerkungen: mit gesetzlichem Wohnsitz in 8114 Dänikon Konkursamt Dielsdorf 8157 Dielsdorf (02539600)
  • SHAB: 121 / vom 25.06.2004

    • Konkurs/ Nachlassstundung: ZH Konkurspublikation/Schuldenruf 1. Schuldner/in: Brenkusch Herbert, Erbschaft, Staatsbürgerschaft: Österreich, geboren 12.06.1940, gestorben 03.01.2004, whft. gew. Pflegeheim Kreuzstift, 8718 Schänis 2. Konkurseröffnung: 12.02.2004 3. Verfahren: summarisch 4. Eingabefrist: 28.07.2004 5. Bemerkungen: mit gesetzlichem Wohnsitz in 8114 Dänikon Konkursamt: Konkursamt Dielsdorf 8157 Dielsdorf (02322038)
  • SHAB: 110 / vom 12.06.1997

    • Auflösung der Firma: 06.06.1997 (12113) Herbert Brenkusch, in Dänikon, Erstellung von sanitären Anlagen und Zentralheizungen, Einzelfirma (SHAB Nr. 123 vom 31. 05. 1983, S. 1853). Die Firma ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.
  • SHAB: 209 / vom 27.10.1995

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Zürich (13221) Grundpfandverwertung Schuldner und Pfandeigentümer Brenkusch Herbert, geb. 1940, österreichischer Staatsangehöriger, Sanitär-Installateur, wohnhaft gewesen Hauptstrasse 42, 8114 Dänikon, zurzeit unbekannten Aufenthaltes. Steigerungstag: Dienstag, 9. Januar 1996, um 10.30 Uhr. Steigerungslokal: Gemeindesaal «Anna-Stüssi-Haus», Oberdorfstrasse 3, 8114 Dänikon ZH. Eingabefrist: bis 16. November 1995. Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses: 27. November bis 6. Dezember 1995, beim Betreibungsamt Dänikon, Oberdorfstrasse 3, 8114 Dänikon. Grundpfand: In der Gemeinde Dänikon laut Grundregisterblatt 515, Parzelle Nr. 6914: 1 Mehrfamilienhaus mit 2 21/2-Zimmer-Wohnungen und 1 3-Zimmer-Wohnung, Vers. Nr. 84, Schätzungswert: Fr. 594 100.-, Schätzungsjahr: 1989, mit 6 a (sechs Aren) Gebäudegrundfläche, Hofraum und Garten, Hauptstrasse 42, 8114 Dänikon. Grenzen laut Katasterplan . Anmerkung, Vormerkungen, Dienstbarkeiten laut Grundregisterauszug. Betreibungsamtliche Schätzung inkl. ortsübliches Zugehör: Fr. 520 000.-. Besichtigungen: Montag, 13. November 1995, um 11 bis 12 Uhr, Freitag, 1. Dezember 1995, um 11 bis 12 Uhr. Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers im 1. und 2. Rang. Der Erwerber hat an der einzigen Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an der Kaufsumme Fr. 50 000.- in bar oder mit einem an die Order des Betreibungsamtes 8114 Dänikon ausgestellten Bankchecks (keine Privatchecks) einer schweizerischen Grossbank oder Kantonalbank zu bezahlen. Wir machen die Interessenten auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 aufmerksam. Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, bis zum 16. November 1995 beim Betreibungsamt 8114 Dänikon, anzumelden und zudem gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. 8114 Dänikon, 27. Oktober 1995 Betreibungsamt Dänikon: Anton Rutz
  • SHAB: 59 / vom 24.03.1995

    • Andere oder unbekannte Gründe: Zürich (3681) Zahlungsbefehl für die Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes Betreibung Nr. 2226 Schuldner: Brenkusch Herbert, geboren 1940, österreichischer Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen Hauptstrasse 42, 8114 Dänikon, zurzeit unbekannten Aufenthalts. Gläubiger: Schweiz. Bankgesellschaft, Zentrum, 8105 Regensdorf. Forderung: Fr. 500 000.--, nebst Zins zu 6,5% seit 6. Februar 1995 Fr. 145 000.--, nebst Zins zu 7% seit 6. Februar 1995 Fr. 94 555.85, Zins bis 5. Februar 1995 Fr. 6 016.50, Verzugszins plus Spesen, zuzüglich Betreibungskosten Forderungsgrund: Fr. 500 000.- Namenschuldbrief im 1. Rang Fr. 150 000.- Inhaberschuldbrief im 2. Rang Pfandgegenstand: Mehrfamilienhaus, 6,00 a Gebäudegrundfläche, Hofraum und Garten, Hauptstrasse 42, 8114 Dänikon, Kat.-Nr. 6914, Vers.-Nr. 84 Der Schuldner wird aufgefordert, die Gläubigerin für die angegebene Forderung samt Betreibungskosten innert sechs Monaten, von der Publikation an gerechnet, zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen oder das Pfandrecht bestreiten, so hat er dies innerhalb 10 Tagen, seit der Publikation, dem unterzeichneten Betreibungsamt mitzuteilen (Rechtsvorschlag erheben). Wird die Forderung zum Teil bestritten, so ist entweder der bestrittene oder anerkannte Betrag ziffermässig anzugeben, andernfalls wird der Rechtsvorschlag als nicht erfolgt betrachtet. Das Pfandrecht gilt als anerkannt, wenn im Rechtsvorschlag nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt wird. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, noch Rechtsvorschlag erheben, so kann die Gläubigerin nach Ablauf von sechs Monaten, von der Publikation an gerechnet, die Verwertung des Grundpfandes verlangen. 8114 Dänikon, 24. März 1995 Betreibunsamt Dänikon: Anton Rutz
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