Nachfolgend sind die aktuellen sowie früheren Mandate von Beat Amrein in Firmen und Organisationen ersichtlich. Auch sehen Sie hier, was zu Beat Amrein im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert wurde. Weitere Informationen finden Sie unter den entsprechenden Menüpunkten.

Beat Amrein

Urdorf

Willisau

Auszug aktueller Mandate von Beat Amrein in Schweizer Firmen:

Auszug früherer Mandate von Beat Amrein in Schweizer Firmen:

bis 07.05.2014

Letzte SHAB-Publikationen zu Beat Amrein im Schweizerischen Handelsamtsblatt:

Austritt aus / als Mitglied (ohne Unterschrift): ZH Mutationen Baugenossenschaft Schönheim, in Zürich, CHE-103.136.837, Genossenschaft (SHAB Nr. 12 vom 20.01.2014, Publ. 1293745). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Amrein, Beat, von Willisau Land und Pfaffnau, in Urdorf, mit Kollektivprokura zu zweien gemäss OR 459 Absatz 2 mit einem Mitglied. Eingetragene Personen neu oder mutierend: BDO AG (CHE-105.952.747), in Zürich, Revisionsstelle (bisher: BDO AG (CH-020.3.927.906-5)). Tagebuch Nr. 14880 vom 02.05.2014 01487957
Uebertritt zu Kader Mitglied (ohne Unterschrift): ZH Mutationen Baugenossenschaft Schönheim, in Zürich, CH-020.5.900.180-3, Genossenschaft (SHAB Nr. 173 vom 07. 09. 2001, S. 7003). Statutenänderung: 14. 06. 2005. Zweck neu: Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern gesunden und preiswerten Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie ist bestrebt, Wohnraum für alle Bevölkerungskreise anzubieten, insbesondere auch für Familien. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig, nicht gewinnstrebig sowie parteipolitisch und religiös neutral. Sie sucht diesen Zweck zu erreichen durch: (a) Erwerb von Bauland und Baurechten; (b) Bau und Erwerb von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die den zeitgemässen genossenschaftlichen Wohnbedürfnissen entsprechen; (c) sorgfältigen und laufenden Unterhalt und periodische Erneuerung der bestehenden Bauten; (d) Errichtung von Ersatzneubauten, wenn die bestehenden Bauten nicht mehr auf wirtschaftlich vertretbare Art und Weise erneuert werden können oder Ersatzneubauten im Rahmen der Gesamtstrategie erforderlich sind. Dabei wird eine sinnvolle Etappierung geprüft; (e) Verwaltung und Vermietung der Wohnungen auf der Basis der Kostenmiete; (f) Fördern von genossenschaftlichen Aktivitäten in den Siedlungen; (g) Dienstleistungen in der Liegenschaftsverwaltung für Dritte; (h) ideelle und materielle Unterstützung von Bestrebungen, die preiswertes, gesundes und gutes Wohnen zum Ziel haben. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen und Organisationen Beteiligungen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen. Haftung/Nachschusspflicht neu: Ohne persönliche Haftung und ohne Nachschusspflicht. (bisher: Haftung: Ohne persönliche Haftung.). Pflichten neu: Jeder Genossenschafter hat mindestens einen Anteilschein zu CHF 1000.-- zu übernehmen. Bei Miete von Räumlichkeiten müssen die Genossenschafter im Maximalbetrag von 10% der Anlagekosten derselben weitere Anteilscheine übernehmen, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen wohnen, dort zivilrechtlichen Wohnsitz haben sowie bei Unterbelegung in eine kleinere Wohnung wechseln. (bisher: Pflichten: Die Bestimmungen betr. Eintrittsgeld sowie die Verpflichtung der Mieter von Genossenschaftswohnungen zu eventuell weiteren finanziellen Leistungen sind aufgehoben worden. Siehe Tagebuch 16760/1989.) (gestrichen: Pflichten: Jeder Genossenschafter hat mindestens einen Anteilschein zu CHF 1000.-- zu übernehmen.). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Zafiris-Caluori, Margrit, von Zürich und Bonaduz, in Urdorf, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Amrein, Beat, von Willisau Land und Pfaffnau, in Urdorf, mit Kollektivprokura zu zweien gemäss OR 459 Absatz 2 mit einem Mitglied (bisher: Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung); Verardo, Roland, von Herisau, in Thalwil, mit Kollektivprokura zu zweien gemäss OR 459 Absatz 2 mit einem Mitglied (bisher: mit Kollektivprokura zu zweien gemäss OR 459 Absatz 2). Tagebuch Nr. 25038 vom 08.09.2005 03017072
Uebertritt zu Kader Prokurist/in (Kollektivprokura): ZH Mutationen Baugenossenschaft Schönheim, in Zürich, CH-020.5.900.180-3, Genossenschaft (SHAB Nr. 173 vom 07. 09. 2001, S. 7003). Statutenänderung: 14. 06. 2005. Zweck neu: Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern gesunden und preiswerten Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie ist bestrebt, Wohnraum für alle Bevölkerungskreise anzubieten, insbesondere auch für Familien. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig, nicht gewinnstrebig sowie parteipolitisch und religiös neutral. Sie sucht diesen Zweck zu erreichen durch: (a) Erwerb von Bauland und Baurechten; (b) Bau und Erwerb von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die den zeitgemässen genossenschaftlichen Wohnbedürfnissen entsprechen; (c) sorgfältigen und laufenden Unterhalt und periodische Erneuerung der bestehenden Bauten; (d) Errichtung von Ersatzneubauten, wenn die bestehenden Bauten nicht mehr auf wirtschaftlich vertretbare Art und Weise erneuert werden können oder Ersatzneubauten im Rahmen der Gesamtstrategie erforderlich sind. Dabei wird eine sinnvolle Etappierung geprüft; (e) Verwaltung und Vermietung der Wohnungen auf der Basis der Kostenmiete; (f) Fördern von genossenschaftlichen Aktivitäten in den Siedlungen; (g) Dienstleistungen in der Liegenschaftsverwaltung für Dritte; (h) ideelle und materielle Unterstützung von Bestrebungen, die preiswertes, gesundes und gutes Wohnen zum Ziel haben. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen und Organisationen Beteiligungen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen. Haftung/Nachschusspflicht neu: Ohne persönliche Haftung und ohne Nachschusspflicht. (bisher: Haftung: Ohne persönliche Haftung.). Pflichten neu: Jeder Genossenschafter hat mindestens einen Anteilschein zu CHF 1000.-- zu übernehmen. Bei Miete von Räumlichkeiten müssen die Genossenschafter im Maximalbetrag von 10% der Anlagekosten derselben weitere Anteilscheine übernehmen, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen wohnen, dort zivilrechtlichen Wohnsitz haben sowie bei Unterbelegung in eine kleinere Wohnung wechseln. (bisher: Pflichten: Die Bestimmungen betr. Eintrittsgeld sowie die Verpflichtung der Mieter von Genossenschaftswohnungen zu eventuell weiteren finanziellen Leistungen sind aufgehoben worden. Siehe Tagebuch 16760/1989.) (gestrichen: Pflichten: Jeder Genossenschafter hat mindestens einen Anteilschein zu CHF 1000.-- zu übernehmen.). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Zafiris-Caluori, Margrit, von Zürich und Bonaduz, in Urdorf, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Amrein, Beat, von Willisau Land und Pfaffnau, in Urdorf, mit Kollektivprokura zu zweien gemäss OR 459 Absatz 2 mit einem Mitglied (bisher: Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung); Verardo, Roland, von Herisau, in Thalwil, mit Kollektivprokura zu zweien gemäss OR 459 Absatz 2 mit einem Mitglied (bisher: mit Kollektivprokura zu zweien gemäss OR 459 Absatz 2). Tagebuch Nr. 25038 vom 08.09.2005 03017072
Anzeige
Anzeige