Nachfolgend sind die aktuellen sowie früheren Mandate von Daniel Hofstetter in Firmen und Organisationen ersichtlich. Auch sehen Sie hier, was zu Daniel Hofstetter im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert wurde. Weitere Informationen finden Sie unter den entsprechenden Menüpunkten.

Daniel Hofstetter

Hergiswil NW

Kriens

Auszug aktueller Mandate von Daniel Hofstetter in Schweizer Firmen:

seit 06.10.1997

Auszug früherer Mandate von Daniel Hofstetter in Schweizer Firmen:

Letzte SHAB-Publikationen zu Daniel Hofstetter im Schweizerischen Handelsamtsblatt:

Eintritt in / als Mitglied (Kollektivunterschrift zu zweien): 22. September 1997 Baugenossenschaft Pilatus, Horw, in Horw (SHAB Nr. 121 vom 24. 06. 1994, S. 3542). Statutenänderung vom 21. April 1995. Neue Zweckumschreibung: Beschaffung und Erstellung von preisgünstigen Mietwohnungen, Stockwerkeigentumswohnungen, Einfamilienhäusern und gewerblichen Räumen und Bauten zur Vermietung und zum Verkauf unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht; Besorgung des sorgfältigen, fortlaufenden Unterhalts ihrer Gebäulichkeiten und Liegenschaften sowie der angemessenen Anpassung an den jeweiligen Stand des technischen und hygienischen Fortschritts; Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften; Beteiligungen; beim Verkauf von Grundeigentum sorgt die Genossenschaft dafür, dass der Erwerber keine Spekulationsgeschäfte vornehmen kann. Die Verwaltung besteht neu aus 5 bis 9 Mitgliedern (bisher 7 Mitglieder). Weitere Änderungen berühren keine publikationspflichtigen Tatsachen. Siegfried Spiess ist infolge Todes aus der Verwaltung ausgeschieden; seine Unterschrift ist erloschen. Adriano Gervasi, bisher Mitglied, ist neu Geschäftsführer; er zeichnet weiterhin kollektiv zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten. Neue Mitglieder mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten sind Antoinette Schöpfer, von Horw und Marbach LU, in Horw, und Daniel Hofstetter, von Kriens und Entlebuch, in Hergiswil NW. Jeder Genossenschafter hat mindestens einen Anteilschein von Fr. 1000 zu übernehmen.
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